Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte! Liebe Schülerinnen und Schüler!

Nach den vielen Wochen mit Lockdown, Schichtbetrieb und Home-Schooling startet am Montag, 17. Mai 2021 für alle Schüler*innen der Präsenzunterricht.

Wir blicken zurück auf sehr fordernde Monate, die wir sehr gut gemeistert haben, das bestätigen uns die vielen positiven Rückmeldungen von Eltern und Schüler*innen.

Mein besonderer Dank gilt den engagierten Lehrerinnen und Lehrern, den tüchtigen Schülerinnen und Schülern unserer Schule und natürlich ganz besonders den sehr geforderten Eltern.

Ein Blick in die nahe Zukunft stimmt mich optimistisch: Die Impfungen schreiten voran, die Infektionszahlen in Österreich gehen täglich nach unten, alle Schüler*innen können ab Montag, 17.5.2021, endlich wieder täglich „ihre“ Schule besuchen – und – wir alle freuen uns über die stetige Zunahme an „Lockerungen“ im Kontext von Corona.

Zu diesen „Lockerungen“ gehören natürlich nach wie vor auch wichtige Maßnahmen zum Schutz vor COVID-19. Das bedeutet auch, dass die regelmäßigen Selbsttestungen an den Schulen auch ab 17. Mai die zentrale Voraussetzung für den Schulbesuch bleiben – mit einem für euch neuen, wesentlichen Vorteil:Alle Schüler*innen erhalten ab kommender Woche einen gültigen Nachweis über ihr jeweiliges negatives Testergebnis. Dieser Nachweis dient zur Vorlage z. B. im Restaurant oder beim Friseur bzw. an allen Orten, wo von Personen ab einem Alter von 10 Jahren die Vorlage eines negativen Testergebnisses verlangt wird.

Und so funktioniert der „Corona-Testpass“:Jede Schülerin/jeder Schüler erhält in der kommenden Woche in der Schule einen „Corona-Testpass“ in Form eines Leporellos, der die Wochen bis zum „Schulschluss“ mit jeweils drei Selbsttestungen pro Woche (Montag, Mittwoch und Freitag) anführt. Für jeden durchgeführten Selbsttest mit negativem Ergebnis bekommen die Schüler*innen jeweils einen Sticker und kleben diesen in der betreffenden Woche ein. Nachdem die generellen „Testzeiten“ in den Schulen jeweils Montag, Mittwoch und Freitag früh vor Unterrichtsbeginn sind, sollte jede Schülerin/jeder Schüler bei regelmäßiger Durchführung des Selbsttests mit dem „Corona-Testpass“ von Montag bis Sonntag Früh durchgehend einen gültigen Nachweis über ein negatives Tester-gebnis vorweisen können. Die Gültigkeitsdauer des einzelnen negativen Ergebnisses beträgt – wie auch bei anderen Antigen-Tests in Teststraßen oder Apotheken – 48 Stunden ab Ausstellungszeitpunkt.

Erlaubt mir bitte zum Aussehen“ dieses Passes noch eine Bemerkung: Der „Corona-Testpass“ wurde insbesondere für die jüngeren Schüler*innen mit einem tapferen COVID-Ninja ausgestattet, um den so wichtigen Testungen „im Kampf gegen „Corona“ auch eine spielerische Note zu verleihen. Ich darf die älteren Schüler*innen bitten, den „Ninja“ mit einem Augenzwinkern zu betrachten. In Kombination mit dem „Corona-Testpass“ bringt er allen viele Vorteile.

Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit und euer Verständnis in dieser speziellen Zeit und bitten auch weiterhin um eure Unterstützung. Gemeinsam schaffen wir es, unsere Schüler*innen trotz der Corona-Krise gut auf die Zukunft vorzubereiten.

Wir freuen uns sehr, euch, liebe Schüler*innen, ab Montag wieder vollzählig und gleichzeitig unterrichten zu dürfen und einen Schritt in Richtung Normalität einschlagen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Die Schulgemeinschaft der MS Mittersill

Dir. Wolfgang Zingerle

Liebe Schülerinnen und Schüler!

Mit dem Ausbruch des Virus stand unser Leben plötzlich Kopf. Auch wenn derzeit Schulen nur zur Betreuung offen stehen, ist der Alltag, den wir vor der Corona-Pandemie kannten, keineswegs normal. Anstiege der Infektionszahlen verlangen von uns immer wieder Anpassungen im Alltag. Zum Beispiel Schulschließungen, Distance-Learning oder Einschränkungen unserer Kontakte. Und wenn man rausgeht, heißt es immer noch Abstand halten und die Hygienevorschriften beachten.

Eines ist klar: Das Leben mit Corona ist für uns alle schwierig und verunsichernd. Belastend ist die Situation besonders deshalb auch, weil wir zur Zeit nicht wissen, wie lange diese Krise noch anhält? Und wann wird endlich alles wieder „normal“?

Dadurch kann zum Beispiel sein, dass du aufgrund der ganzen Situation schlechter drauf bist und dich manchmal auch am liebsten verkriechen möchtest. Ebenso kann es vorkommen, dass du dir viele Sorgen machst und viele Ängste verspürst – zum Beispiel, dass du oder jemand aus deiner Familie sich mit dem Virus anstecken könnte. Vielleicht machst du dir auch Sorgen darüber, dass durch die Kontaktbeschränkungen Beziehungen und Freundschaften leiden oder sogar auseinanderbrechen?

Auch Konflikt mit den Eltern oder Geschwistern kommen jetzt vielleicht häufiger vor und können zusätzlich belastend sein. Diese Konflikte entstehen zum Beispiel, weil du zwangsläufig viel Zeit zuhause und mit der Familie verbringst und alle durch das „Homeschooling“ gestresst sind.

Deshalb ist es gerade jetzt besonders wichtig, dass du gut auf dich achtgibst. Wir wollen dir einfach mitteilen, dass es allen Schülerinnen und Schülern aber auch Lehrerinnen und Lehrern genauso geht wie dir. Für deinen bisherigen Einsatz und für deine bisherige gute Mitarbeit im „Distance-Learning“, im „Homeschooling“ und auch in den „Teams-Videokonferenzen“ möchten wir dir einfach einmal ein Lob aussprechen.

Es gibt viele Dinge, die du jetzt tun kannst, die dir dabei helfen, Stress zu reduzieren und dich besser zu fühlen. Dazu möchten wir dir einige Tipps mitteilen, die dir helfen können, den Stress ein wenig besser zu bewältigen:

   

1.    Ab in die frische Luft – igle dich nicht ein!                                                                                       

2.    Schaffe Strukturen
       (Einteilung der Arbeitszeiten, Pausen unbedingt einplanen)!

3.    Sorge für Ablenkung – entspann dich!

4.    Wenn der Stress zu viel wird, dann melde dich
       unbedingt bei den einzelnen Lehrern!

5.    Lass nicht viel an Arbeitsaufträgen zusammenkommen!

6.    Tausche dich soweit wie möglich mit Freunden aus!

7.    Teile deine Sorgen deinen Eltern oder Freunden mit!

8.    …

Wir sind uns sicher, dass wir diese Zeit der Pandemie gut überbrücken werden. Viele eurer Lehrerinnen und Lehrer haben sich lobend über euren Einsatz im Distance-Learning geäußert.

Euch und euren Eltern, die euch sicherlich dabei unterstützen, wünschen wir für die nächste Zeit weiterhin alles Gute und tun wir alles, damit es sobald als möglich wieder einen „normalen Schulbetrieb“ geben kann.

Mit freundlichen Grüßen

DMS OSR Dipl. Päd. Wolfgang Zingerle BEd

Um Menschen zu unterstützen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, sammelten einige Klassen der MS Mittersill haltbare Lebensmittel und Hygieneartikel, die anlässlich des „Welttags der Armen“ an Frau Silvia Kroisleitner vom Caritasverband der Erzdiözese Salzburg in Zell am See weitergegeben wurden.

Ein kleiner Beitrag jedes Einzelnen macht einen großen Unterschied für Menschen in Not!

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Danke!

 

In diesem besonderen Jahr fand an unserer Schule das Projekt „Sommerschule“ statt. Es wurden in diesen zwei Wochen zwischen 49 und 54 Schüler/innen aus der Primär-und Sekundärstufe von sechs Lehrpersonen und zwei Studentinnen unterrichtet. In abwechslungsreicher Form und den Altersgruppen entsprechend wurde das Hauptaugenmerk auf das Verbessern der Deutschkenntnisse gelegt. Alles in allem war es ein gelungenes Projekt und die Rückmeldungen waren durchwegs positiv.

 

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Sehr geehrte Eltern!

Im Anhang der Elternbrief der Bildungsdirektion.

 

Mit Bitte um Kenntnisnahme und freundlichen Grüßen,

die Direktion und das Team der MS Mittersill

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Standortbezogenes COVID Hygiene- und Präventionskonzept der MS Mittersill für das Schuljahr 2020/2021

Der schulische Alltag wird gemäß der Ampelregelung des Bildungsministeriums unter Einhaltung der jeweiligen Vorschriften und unter Einbeziehung der Entscheidungen des COVID-Krisenteams der MS Mittersill gestaltet.

Mitglieder des Krisenteams (Zusammenkunft nach Bedarf):

N. N.

Schularzt

Andreas Voithofer

Vertreter des Schulerhalters

Zi

Direktor

Kl

Stellvertreter der Schulleitung

MD

IT-Kustos

Kl

Sicherheitsvertrauensperson

Lea                                             Sozialarbeit

HaE                                            Beratungslehrerin

Sb                                               Lehrerkollegium

TH                                               Lehrerkollegium

ZM                                              Lehrerkollegium

UM                                              Lehrerkollegium

RR                                              JRK-Lehrbeauftragte

Jakob Hirschbichler               Elternvertretung

Kurt                                            Schulwart

Aufgaben des Krisenteams:

Sensibilisierung und Information

Eltern, Lehrer, Schüler und Verwaltungspersonal sind über die COVID-Maßnahmen und die Vorgangsweise bei Verdachtsfällen in der Schule informiert.

Für Fragen stehen klar definierte Mitglieder des Krisenteams zur Verfügung und alle Beteiligten wissen über ihre Erreichbarkeit Bescheid.

Dokumentation und Nachverfolgung

Für die Nachverfolgung liegen die entsprechenden Daten (Schülerlisten mit

Telefonnummern und E-Mail-Adressen, Sitzpläne, Anwesenheitslisten, …) vor.

Vorbereitung Infrastruktur

Regelung von Personenströmen, Pausenkonzept, Anbringung von entsprechenden Plakaten und Markierungen.

Beschaffung Hygienemittel

Reserven an Handdesinfektionsmitteln, Flüssigseife, Einmalhandtücher und Masken sind vorhanden Reinigungspläne.

Personaleinsatz an der Schule

Zugehörigkeit zu Risikogruppen ist geklärt.

Organisation des Unterrichts

Konzept für den Notbetrieb – Umstellung auf Distance Learning – ist vorhanden. Bei der Gruppenbildung wird die möglichst geringe Durchmischung der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt.

Pausenkonzept liegt vor.

Flexibler Schulbeginn und flexibles Schulende sind geregelt.

Digitale Kommunikation mit den Eltern ist sichergestellt.

Besondere Abstimmung über die Hygiene- und Präventionsmaßnahmen mit den Fachlehrern für Bewegung und Sport und Musik.

Entsprechende Planung von Schulveranstaltungen und Einsatz externer Partner.

Allgemeines:

Einhaltung der Hygieneregeln – gilt in allen Ampelphasen:

Abstand (mind. 1m) einhalten, Hände waschen oder desinfizieren beim Betreten des Schulhauses und mehrmals am Tag, Lüften der Klassen und des Konferenzzimmers alle 20 Minuten, Atem- und Hustenhygiene.

Belehrung zu den COVID-Maßnahmen nachweislich in der KV-Stunde.

Reinigungspläne für alle Räume.

Risikogruppen:

Bei Vorlage eines fachärztlichen Attestes über die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe

(Definition des Gesundheitsministeriums) bzw. wenn eine Gefährdung einer im selben Haushalts lebende Person, die zur Risikogruppe gehört, vom Arzt bestätigt wird, sind die betreffenden Schülerinnen und Schüler vom Unterricht entschuldigt. Sie erledigen ihre Aufgaben im „Homeschooling“.

Schülerinnen und Schüler, die sich krank fühlen (akute respiratorische Infektion mit einem der folgenden Symptome: Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Katarrh der oberen Atemwege, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinnes), bleiben zu Hause.

Schülertransport:

Es besteht Maskenpflicht im Zug und in allen Schulbussen.

Klassen:

Kein Schichtsystem - ausgenommen Anordnung der Gesundheitsbehörde.

Die Klasse soll und kann wie eine „Haushaltsgemeinschaft“ gedacht werden:

Mischungen mit anderen Klassen sind möglichst zu vermeiden – Pausenkonzept,

Schulveranstaltungen, …

Gruppenarbeiten und Teamarbeiten einschränken.

Sitzplan (gilt in allen Fächern) festlegen und in der Direktion abgeben, Änderungen sofort an die Schulleitung melden. Dies gilt auch für die Sonderräume und liegt in der Verantwortung der einzelnen Fachlehrerinnen und Fachlehrer.

Schulische Aktivitäten (besonders Musik und Sport), wenn möglich, ins Freie verlegen.

Konferenzzimmer:

Abstand von mindestens 1 m einhalten. Wenn dies nicht möglich ist, Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Einhaltung der Regeln liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Lehrers. Konferenzen finden bis Ampelphase gelb als Präsenzkonferenzen statt, um die nötigen Abstände einhalten zu können. Ab Ampelphase orange finden nur mehr Online-Konferenzen statt.

Sonderräume:

Vor dem Verlassen Flächendesinfektion vornehmen, damit die nächste Klasse/Gruppe den Raum sauber vorfindet.

   

Täglicher Schulbeginn:

Die Schülerinnen und Schüler gehen nach Ankunft vor der Schule sofort in ihr Stockwerk, waschen sich die Hände und suchen dann die Klasse auf (mit MNS). In jedem Stockwerk gibt es eine Aufsicht ab 7:10 Uhr. Ansammlungen vor dem Schulhaus sollen so vermieden werden. Jeder Lehrer meldet bis spätestens 8:00 Uhr im Sekretariat die fehlenden Schüler!

Große Pause:

Diese werden möglichst in der Klasse verbracht.

Regelung: Die aufsichtführende Lehrperson achtet darauf, dass sich die Schülerinnen und Schüler nicht mit jenen anderer Klassen mischen.

Unterrichtsschluss:

NMS Pflicht ……

Um Stauungen zu vermeiden, selbständiges Weggehen nach dem Umkleiden. Die Lehrkräfte achten darauf, dass sich im Stiegenhaus nicht zu viele Kinder zugleich aufhalten.

   

Mittagspause:

Da die Mittagspause außerhalb des Schulhauses stattfindet, liegt das Verhalten der Schülerinnen und Schüler nicht in der Verantwortung der Schule. Sie werden aber eindringlich ermahnt, die Hygieneregeln auch außerhalb der Schule einzuhalten. Für die Rückkehr nach der Mittagspause wird jeder Klasse ein eigener Platz zugewiesen, auf dem sie auf den Beginn des Unterrichts wartet.

Ampelphasen:

Grün

Gelb

Orange

Rot

Normalbetrieb mit Hygienevorkehrungen

Verhalten nach dem

Hygiene- und Präventionskonzept

der Schule 

Krisenteam der

Schule definieren 

Verantwortliche für Informationsweitergabe und Abstimmung mit Eltern bzw.

Erziehungsberechtigt

en und Behörden definieren 

Pädagogische

Aktivitäten finden möglichst oft im

Freien statt 

Normalbetrieb mit verstärkten

Hygienebestimmungen wie „grün“, zusätzlich: 

MNS verpflichtend für alle außerhalb der Klasse MNS verpflichtend für schulfremde

Personen

Sport vorwiegend im Freien, in Turnhallen nur unter besonderen

Auflagen (Kleine

Gruppen, Belüftung) 

Singen nur im Freien

oder mit MNS 

Wenn Schließung von Klassen oder Schulen: Umstellung auf Distance-

Learning

(Leihgeräte, wenn notwendig)

Betrieb mit erhöhten

Schutzmaß-nahmen 

Wie „gelb“, zusätzlich: 

Regelungen für den

Schulbeginn und für

Pausen zur

Minimierung von

Kontakten, keine Schulveranstaltungen wie Exkursionen usw. 

Keine Teilnahme schulfremder Personen (Projekte

usw.) 

Kein Singen in geschlossenen

Räumen 

Vermeidung gemeinsamer

Mittagspausen 

Lehrer/innenkonferenzen finden online statt 

Notbetrieb mit Überbrückungsangeboten 

Umstellung auf

Distance-Learning 

Ersatzbetrieb am

Schulstandort in

Kleingruppen

(Betreuung in

Lernstationen)

MNS verpflichtend bei Aufenthalt in der

Schule 

Bibliothek nur

Ausleihe 

Regelungen für Musik, Bewegung und Sport, Werken und Ernährung und Haushalt

Musik:

Ampelphase „Grün“ – Geringes Risiko  

Gemeinsame Nutzung von Instrumenten durch Lehrerkräfte und Schüler/innen ist möglichst zu vermeiden. Bei Nutzung von Instrumenten durch mehrere Personen ist sicherzustellen, dass sowohl vorher als auch nachher die Hände gewaschen oder desinfiziert werden. Die Nutzung von Blasinstrumenten durch mehrere Personen ist nicht gestattet. Die Unterrichtsräume müssen, wenn musiziert wird, regelmäßig auch während des Unterrichts gelüftet werden (Stoßlüftung). Singen im Klassenverband ist erlaubt. Nach Möglichkeit soll ein Mindestabstand von eineinhalb Metern eingehalten werden. Auf gutes Durchlüften ist ganz besonders zu achten. Ampelphase „Gelb“ – Moderates Risiko  Abweichend von bzw. zusätzlich zu „Grün“: Singen im Klassenverband ist nur mit MNS oder im Freien erlaubt. Ampelphase „Orange“ – Hohes Risiko  Abweichend von bzw. zusätzlich zu „Gelb“: Singen in geschlossenen Räumen ist nicht gestattet. Ampelphase „Rot“ – Sehr hohes RisikoUmstellung auf Distance-Learning in allen Gegenständen.

Bewegung und Sport:

Ampelphase „Grün“ – Geringes Risiko 

Raum: Der Unterricht kann in vorgesehenen Funktionsräumen und Turnhallen – vorzugsweise jedoch im Freien – stattfinden. Hygienehinweise: Einhaltung allgemeiner Hygienebestimmungen. Nach dem Betreten des Umkleideraumes (vor und nach der Sportausübung) sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren. Das Desinfektionsmittel ist dabei von der Lehrperson zu verwahren. Turnhallen und Funktionsräume sollen mehrmals während des Tages belüftet werden. Ampelphase „Gelb“ – Moderates Risiko  Raum: Vorzugsweise im Freien; in Turnhallen und Funktionsräumen dann, wenn die entsprechenden Hygienehinweise eingehalten werden können. Hygienehinweise: Einhaltung eines Abstands von zwei Metern (auch beim Umkleiden). Der Abstand darf situationsbedingt kurzfristig unterschritten werden, z. B. im Zuge von Sportspielen oder beim Helfen und Sichern. Nach dem Betreten des Umkleideraumes (vor und nach der Sportausübung) sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren. Das Desinfektionsmittel ist dabei von der Lehrperson zu verwahren. Turnhallen und Funktionsräume sollen mehrmals während des Tages belüftet werden. MNS wird auf dem Weg von der Klasse zum Umkleideraum/Turnsaal verwendet.  Didaktische Hinweise: Anpassung des Unterrichts an die Hygienebestimmungen. Beim

Schwimmunterricht sind die jeweiligen Bestimmungen der Badverwaltung einzuhalten. Keine Sportarten, die ein Unterschreiten der Abstandsregel für längere Zeit bedingen (Zweikampf, Gruppenchoreografien etc.).

Ampelphase „Orange“ – Hohes Risiko  Raum: Unterricht findet ausschließlich im Freien statt. Organisation: Der Klassenverband bleibt auch beim Unterricht in Bewegung und Sport bestehen (koedukativer Unterricht). Sportbekleidung: Unterricht erfolgt in Straßenkleidung – kein Umziehen in Umkleideräumen. Hygienehinweise: Durchgehende Einhaltung eines Zwei-Meter-Abstandes. Vor und nach der Sportausübung sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren. Das Desinfektionsmittel ist dabei von der Lehrperson zu verwahren. Didaktische Hinweise: Anpassung des Unterrichts an die Hygienebestimmungen. Keine Sportspiele oder Kontaktsportarten, bei denen der Zwei-Meter-Abstand unterschritten wird. Einsatz von Bewegungsformen, die ohne Sicherung und unter Einhaltung des Mindestabstandes durchgeführt werden können (z. B. Fitnessübungen, Koordinationsübungen, Tanz, Konzentrations- und Entspannungsübungen). Vermehrter Einsatz von Aufgabenstellungen, die auch zu Hause durchgeführt/bearbeitet werden können (Vorbereitung auf allfälliges Distance-Learning). Theorieanteile im Bewegungs- und Sportunterricht: Klassenunterricht in Sportkunde und Gesundheitsthemen im Unterrichtsfach „Bewegung und Sport“ möglich. Schulsportbewerbe finden nicht statt. Ampelphase „Rot“ – Sehr hohes Risiko  Umstellung auf Distance-Learning:

Werken:

Ampelphase „Grün“ – Geringes Risiko 

Der Unterricht findet im Regelbetrieb statt. COVID-Verhaltensregeln für den Aufenthalt in Werkräumen sind gut sichtbar anzubringen. Ferner hat eine Unterweisung der Schüler/innen zu erfolgen. Bei der gemeinsamen Nutzung von Werkzeugen und anderen Unterrichtsmitteln durch mehrere Personen ist sicherzustellen, dass sowohl vorher als auch nachher die Hände gewaschen oder desinfiziert werden. Die Unterrichtsräume müssen regelmäßig auch während des Unterrichts gelüftet werden. Ampelphase „Gelb“ – Moderates Risiko Abweichend bzw. zusätzlich Ampelphase „Grün“: Ein MNS ist zusätzlich beim Bewegen durch den Werkraum zu tragen. Gemeinsam benutzte Maschinen und Geräte sind an den Handhabungs- bzw. Kontaktstellen regelmäßig sorgfältig zu reinigen oder zu desinfizieren.

Ampelphase „Orange“ – Hohes Risiko  

Abweichend bzw. zusätzlich zu „Grün“ und „Gelb“ Es werden keine Tätigkeiten ausgeführt, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Soweit es mit den Sicherheitsvorschriften vereinbar ist, sind bei Verwendung von Maschinen und Geräten durch mehrere Personen geeignete Handschuhe zu tragen. Wenn die Bedienung von Maschinen und Geräten mit Handschuhen nicht möglich ist, ist eine gemeinsame Nutzung von Werkzeugen und anderen Unterrichtsmitteln durch mehrere Personen untersagt. Ampelphase „Rot“ – Sehr hohes RisikoDistance-Learning

Ernährung und Haushalt:

Ampelphase „Grün“ – Geringes Risiko

Der Unterricht findet im Regelbetrieb statt. COVID-Verhaltensregeln für den Aufenthalt im Küchen- und Restaurantbereich sind gut sichtbar anzubringen. Ferner hat eine Unterweisung der Schüler/innen zu erfolgen. Die Einhaltung der in der Praxis üblichen persönlichen Hygiene sowie der einschlägigen Hygienebestimmungen (z. B. HACCP) in Küche und Service wird vorausgesetzt. Ebenso das Einhalten der Händehygiene und der Husten- und Nies-Etikette. Sollte bei der Durchführung von Tätigkeiten der Mindestabstand nicht eingehalten werden können, ist in Analogie zur branchenspezifischen Praxis ein MNS zu tragen. Bei der gemeinsamen Nutzung von Werkzeugen und Arbeitsmitteln durch mehrere Personen ist sicherzustellen, dass sowohl vorher als auch nachher die Hände gewaschen oder desinfiziert werden.

           

Ampelphase „Gelb“ – Moderates Risiko Abweichend bzw. zusätzlich zu „Grün“: Ein MNS ist zusätzlich bei Bewegungen durch die Küche zu tragen. Bei der Abnahme des MNS ist darauf zu achten, dass es zu keiner Kontamination der Hände und Arbeitsflächen kommt. Falls mehrere Schüler/innen nacheinander dasselbe Betriebsmittel oder Werkzeug bzw. dieselben Geräte oder Arbeitsmittel verwenden müssen, sind die Oberflächen, die berührt werden (Griffe, Schalter etc.), vor Gebrauch sorgsam zu reinigen.

Ampelphase „Orange“ – Hohes Risiko

Abweichend bzw. zusätzlich zu „Grün“ und „Gelb“ Eine gemeinsame Nutzung von Werkzeugen und anderen Unterrichtsmitteln durch mehrere Personen ist untersagt, wenn die Bedienung von Maschinen und Geräten mit Handschuhen nicht möglich ist. Nutzung von Einweghandschuhen nur dann, wenn die Arbeit damit gefahrlos möglich ist (Einzugs- und Fanggefahren müssen ausgeschlossen sein). Einweghandschuhe sind so auszuziehen, dass keine Kontamination der Hände erfolgt. Die Hände sind anschließend zu waschen oder zu desinfizieren. Ampelphase „Rot“ – Sehr hohes Risiko  

           Der Unterricht erfolgt über Distance-Learning, 

Schulveranstaltungen:

Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen dürfen unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Präventionsmaßnahmen grundsätzlich im In- und Ausland durchgeführt werden.

Dabei sind die geltenden Regelungen des Corona-Ampelsystems zu beachten. Ab Ampelphase „Orange“ gibt es keine Schulveranstaltungen (Exkursionen usw.) und schulbezogene Veranstaltungen sowie keine Teilnahme schulfremder Personen (Projekte usw.).

Folgende Schritte werden am Standort empfohlen:

Erstellen einer Übersicht aller geplanten Schulveranstaltungen in der Direktion zu Schulbeginn, diese sollte jedenfalls folgende Informationen umfassen:

Ort der Schulveranstaltung (insb. Inland oder Ausland) Datum der Schulveranstaltung Teilnehmer/innen inkl. Kontaktdaten Buchungsdaten Stornierungskonditionen und Stichtage, an denen eine etwaige Stornierung teurer wird

Umgang mit einem COVID-Verdachtsfall:

Szenario A – Die betroffene Person ist in der Schule anwesend

Bei einer Schülerin/einem Schüler, einer Lehrkraft oder einer sonstigen Person in der Schule besteht der dringende Verdacht, dass sie/er an COVID-19 erkrankt ist. 

Anzeige bei der zuständigen Gesundheitsbehörde. Dokumentation der Entscheidungen und gesetzten Maßnahmen (mit Uhrzeit) durch die Schulleitung. Der Verdachtsfall ist sofort in einem eigenen Raum (nicht im Schularztzimmer) „abgesondert“ und unter Wahrung der Hygiene- und Distanzbedingungen beaufsichtigt bis zum Vorliegen einer Entscheidung der zuständigen Gesundheitsbehörde unterzubringen. Mit der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde alle weiteren Schritte vereinbaren und den Anweisungen in jedem Fall Folge leisten. Ist ein/e Minderjährige/r betroffen, informiert die Schulleitung unverzüglich die Eltern/Erziehungsberechtigten des/der unmittelbar Betroffenen. Unmittelbar danach ist von der Schulleitung die zuständige Bildungsdirektion zu informieren. Dokumentation durch die Schulleitung, welche Personen Kontakt mit der betroffenen Person hatten sowie welche Art des Kontaktes stattgefunden hat (z. B. durch Klassenlisten, Lehrkräftelisten und Stunden-, Sitz- und Raumpläne). Die weitere Vorgangsweise wird von den örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden verfügt. Auch Testungen und ähnliche Maßnahmen erfolgen auf Anweisung der Gesundheitsbehörden. Sofern die Gesundheitsbehörde anordnet, dass ein Kind mit Symptomen wie Fieber möglichst umgehend von den Eltern abgeholt werden soll und die weitere ärztliche Abklärung zu Hause erfolgt, ist dem Folge zu leisten. Sofern die Gesundheitsbehörde die nähere Abklärung vor Ort vornimmt, muss besonders gut darauf geachtet werden, dass sämtliche Hygienebestimmungen eingehalten werden und es zu keinen Kontakten mit wechselnden Lehrkräften usw. mehr kommt. Die Gesundheitsbehörde legt anschließend alle weiteren Maßnahmen fest, die zu ergreifen sind.

Als erstes wird sie klären, mit wem die Person zuletzt in einem intensiven Kontakt stand. Um diese „K1-Personen“ zu identifizieren, ist es hilfreich, die Schüler/innenlisten samt einem Sitzplan der betreffenden Klasse und dem Stundenplan griffbereit zu haben. Je nach Sachlage verhängt die Gesundheitsbehörde eine Quarantäne über Schülerinnen und Schüler und entscheidet, ob und welche Lehrkräfte vorübergehend zu Hause bleiben müssen.

Die anderen Schülerinnen und Schüler bleiben bis zur definitiven Abklärung des Verdachtsfalls bzw. bis zur Entscheidung der Gesundheitsbehörde über die weitere Vorgangsweise in der Klasse und setzen den Unterricht – nach einem kräftigen Durchlüften der Klasse und Handdesinfektion aller Schülerinnen und Schüler – gemeinsam fort.

Szenario B – Die betroffene Person ist nicht in der Schule anwesend  

Die Schule wird über eine Infektion oder den dringenden Verdacht einer Infektion mit COVID-19 bei einer Schülerin/einem Schüler, einer Lehrkraft oder einer sonstigen Person an der Schule informiert. Die betroffene Person befindet sich nicht in der Schule (z. B. Eltern melden sich telefonisch bei der Schule, dass ihr Kind erkrankt ist). 

Die betroffene Person kontaktiert bzw. die Eltern / Erziehungsberechtigten kontaktieren von zu Hause aus unverzüglich unter der Telefonnummer 1450 die Gesundheitsberatung. Dabei hat die betroffene Person der Schule unbedingt fernzubleiben. Die Schulleitung hat zu dokumentieren, welche Personen Kontakt zur betroffenen Person hatten sowie welche Art des Kontaktes stattgefunden hat (z. B. durch Klassenlisten, Lehrkräftelisten und Stunden-/Raumpläne). Die Entscheidungen und gesetzten Maßnahmen (mit Uhrzeit) sind durch die Schulleitung zu dokumentieren und an die zuständige Bildungsdirektion zu übermitteln. Sollte ein Erkrankungsfall bestätigt werden, erfolgen weitere Maßnahmen entsprechend den Anweisungen der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde.

Zusatz (gilt auch bei Ampelphase Grün):

Sollte bei bestimmten Situationen im Unterricht, in Pausen, usw. der Mindestabstand nicht gewährleistet sein, kann die Lehrkraft oder die Schulleitung das Tragen eines MNS verlangen.

Hier die Listen für die jeweiligen Schulstufen:

pdfarbeitsmittel_1._klassen_2021.pdf

pdfarbeitsmittel_2._klassen_2021.pdf

pdfarbeitsmittel_3._klassen_2021.pdf

pdfarbeitsmittel_4._klassen_2021.pdf

Wir wünschen euch einen schönen Sommer!!

Bleibt gesund!

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